Private Krankenkassen/Beihilfe

Private Krankenkassen/Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt. Sollte ihre PKV oder die Beihilfe lediglich den 2,3 fachen Satz übernehmen, müssten Sie als Patient:in den Differenzbetrag selbst tragen. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ).

Sie finden unter dem Punkt GOP eine Übersicht über mein Honorar für Psychotherapie.


Selbstzahler

Sie können die Kosten für die Psychotherapie natürlich auch selber tragen. Sie haben in diesem Fall keine weiteren Formalitäten zu beachten. Auch hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ).

Zusätzlich können sich Mehrkosten ergeben, die beispielsweise durch die Verwendung von Fragebogen etc. entstehen. Diese richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung.

Sie finden unter dem Punkt GOP eine Übersicht über mein Honorar für Psychotherapie.


Gesetzliche Krankenversicherung

Aktuell biete ich keine Kostenerstattung an!

 

Wir führen eine Privatpraxis und können leider nicht direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Da jedoch die Wartezeiten für einen Therapieplatz in Hamburg i.d.R. sehr lang sind, gibt es für gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit über das Kostenerstattungsverfahren eine Therapie bei der Krankenkasse zu beantragen. Dies kann dann erfolgen, wenn sie eine gewisse Anzahl an Absagen von einem einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung dokumentiert haben, denn Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung ohne unzumutbare Wartezeit.

Folgende konkrete Tipps zum Vorgehen bei der Antragstellung gibt die Bundespsychotherapeutenkammer, damit die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt:

 

1) Kontaktieren Sie zuerst möglichst viele von Kassen zugelassene Psychotherapeuten in Wohnortnähe und fragen Sie nach einem freien Behandlungsplatz (schauen sie bei www.therapie.de und suchen dort nach einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung) oder lassen Sie sich über die Terminservicestelle einen Termin vermitteln (dieses geschieht innerhalb einer Woche). Wenn Sie zeitnah einen Termin erhalten, nehmen Sie ihn wahr. Sollte der vermittelte Psychotherapeut keinen Platz für Sie haben, lassen Sie sich ein PTV11 Formular ausfüllen auf dem Sie bestätigt bekommen, dass eine Verhaltenstherapie indiziert ist und KEINE Akuttherapie notwendig ist. 

 

2) Da Sie nachweisen müssen, dass keine rechtzeitige Behandlung bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung möglich war, protokollieren Sie Ihre Anrufe (Name, Datum, Uhrzeit und frühestmöglichen Behandlungstermin). 

Teilen Sie Ihrer Krankenkasse schriftlich mit, dass kurzfristig kein Therapiebeginn bei einem zugelassenen Psychotherapeuten in Wohnortnähe möglich war. Legen Sie dem Schreiben Ihr Anrufprotokoll bei und bitten Sie Ihre Kasse, Ihnen im Rahmen einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) einen Psychotherapeuten mitzuteilen, bei dem Sie zeitnah einen Termin in Wohnortnähe erhalten.

 

3) Nach Verstreichen dieser Frist, kontaktieren Sie uns damit wir ein Erstgesprächstermin vereinbaren können. Sie erhalten von uns dann alle erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf Kostenerstattung.

 

Mehr zum Thema Kostenerstattungsverfahren finden Sie in dem Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer.

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse wie Sie vorgehen müssen, um die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmens des Kostenerstattungsverfahren erstattet zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass ich kein Kostenerstattungsverfahren anbiete, dies ist lediglich eine Information. 

 


Paartherapie/ Beratung / Coaching

Therapeutische Gespräche ohne die Diagnose einer psychischen Störung sind keine Kassenleistung und müssen privat bezahlt werden, da sie keiner Gesundheitsleistung respektive Heilleistung entsprechen. Die Höhe des Honorars wird individuell bemessen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. 

 

Die folgenden Angebote sind Beispiele für Leistungen, die grundsätzlich weder von gesetzlichen noch privaten Krankenversicherungen übernommen werden:

  • Paartherapien
  • Familientherapie 
  • Beratung für Regenbogenfamilien 
  • Coaching  und Beratung