Ich arbeite mit fest vereinbarten Terminen im Sinne einer Bestellpraxis. Ein vereinbarter Termin ist daher nur für Sie reserviert, es gilt eine Absagefrist von 48 Stunden vor dem Termin, Wochenenden, Feiertage und allgemein arbeitsfreie Tage werden in die Fristberechnung nicht einbezogen, sodass eine Absage bis zwei Werktage vor dem Termin zu erfolgen hat. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig oder erscheinen Sie zu Ihrem Termin ohne Absage nicht, so wird ein Ausfallhonorar von 100% (Sitzungshonorar) in Rechnung gestellt. Dieses Ausfallhonorar haben Sie – unabhängig von der Art der Versicherung – selbst zu zahlen. Dieses gilt auch für die von mir angebotenen Coachings/Paartherapien, Supervisionen und Selbsterfahrungen.

Das Erscheinen oder rechtzeitige Absagen unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung. Sollten Sie aus unterschiedlichen Umständen wie z.B. der Wetterlage; Unregelmäßigkeiten im Nahverkehr; einer Autopanne; Quarantäne aufgrund einer Pandemie oder Krankheit den vereinbarten Termin nicht rechtzeitig absagen oder erscheinen, sodass der Termin nicht zustande kommt, gelten gleichermaßen die beschriebenen Ausfallhonorarregelungen. Vielen Dank für ihr Verständnis!